Methode zu den Mikroverunreinigungen (organische Spurenstoffen)

In der GSchV sind nicht alle Stoffe geregelt und die Toxizität der Mischungen verschiedener Stoffe wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Parallel zur Erarbeitung der Vollzugshilfe wird daher eine VSA-Richtlinie zur Beurteilung der Ökotoxizität von organischen Spurenstoffen erarbeitet.

Die Methode zu den Mikroverunreinigungen besteht deshalb aus 2 Dokumente (beide in Vorbereitung):

  1. Stoffe mit numerischen Anforderungen im Anhang 2 GSchV
  2. Beurteilung der Ökotoxizität von Spurenstoffen

Detaillierte Informationen sind auf der MSK Webseite zu finden.

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