Ein Schlauch schwimmt im Wasser neben Algen in der Nähe von Felsen.

Mikroverunreinigungen (Organische Spurenstoffe)

Die Empfehlung zur Untersuchung und Beurteilung von Mikroverunreinigungen wird aus 2   Dokumenten bestehen. In der Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind nicht alle Stoffe geregelt und die Toxizität der Mischungen verschiedener Stoffe wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Ergänzend zur interkantonalen Empfehlung für Stoffe mit numerischen Anforderungen im Anhang 2 der GSchV wird daher eine Empfehlung zur Beurteilung der Ökotoxizität von organischen Spurenstoffen erarbeitet.

Seit April 2020 sind in der GSchV numerische Anforderungen für organische Spurenstoffe verankert. In der interkantonalen Empfehlung «Organische Mikroverunreinigungen – numerische Anforderungen Anhang 2 GSchV» wurde eine Anleitung zum Vorgehen bei der Erhebung und Beurteilung der in Anhang 2 explizit geregelten organischen Spurenstoffe erstellt.

Herausgeber der Empfehlung sind Lab’eaux, das Kompetenznetzwerk der kantonalen Gewässerschutz- und Umweltschutzlaboratorien, und der VSA. Erarbeitet wurde der Bericht in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Expert:innen der kantonalen Gewässerschutzfachstellen, der Eawag, des Oekotoxzentrums und des BAFU.

Die Methode baut auf folgende Berichte auf:
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus kommunalen ARA
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus diffusen Quellen

Hinweis: Bei dieser Publikation handelt es sich nicht um eine Vollzugshilfe des Bundes, sondern um eine interkantonale Empfehlung.

Aufgenommene Parameter:
Arzneimittelrückstände, Biozide, Pflanzenschutzmittel und weitere organische Spurenstoffe.

Bewertung:
Vergleich von Konzentrationen mit numerischen Anforderungen, die jederzeit eingehalten werden müssen sowie den Anforderungen die über einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschritten werden dürfen (andauernde Belastung).
Rechtliche Bewertung: Anforderungen erfüllt / nicht erfüllt.

In den Gewässern kommt eine Vielzahl an organischen Spurenstoffen vor. In der GSchV sind jedoch nur Stoffe geregelt, die in der Vergangenheit viele Überschreitungen zeigten. Die Toxizität der Mischungen verschiedener Stoffe wird in der GSchV ebenfalls nicht berücksichtigt. Ergänzend zur interkantonalen Empfehlung für Stoffe mit numerischen Anforderungen im Anhang 2 der GSchV wird daher eine Empfehlung zur Beurteilung der Ökotoxizität von organischen Spurenstoffen erarbeitet.

Die Methode baut auf folgende Dokumente auf:

Aufgenommene Parameter:
Alle organischen Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen), für die robuste ökotoxikologische Qualitätskriterien zur Verfügung stehen. Mischungstoxizität für Vertebraten, Invertebraten und Pflanzen.

Bewertung:
Vergleich von Konzentrationen mit chronischen und akuten Qualitätskriterien (CQK und AQC).
Bewertung mit einer 5-stufigen Skala.

ung der Plattform Wasserqualität (VSA) und des BAFU in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Experten der kantonalen Gewässerschutzfachstellen, der Eawag und des Oekotoxzentrums.

Die Methode baut auf folgende Berichte auf:
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus kommunalen ARA
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus diffusen Quellen

Aufgenommene Parameter:
Alle organischen Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen), für die robuste ökotoxikologische Qualitätskriterien zur Verfügung stehen. Mischungstoxizität für Vertebraten, Invertebraten und Pflanzen.

Bewertung:
Vergleich von Konzentrationen mit chronischen und akuten Qualitätskriterium (CQK).
Bewertung mit einer 5-stufigen Skala.

Dokumente

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