Ein Schlauch schwimmt im Wasser neben Algen in der Nähe von Felsen.

Mikroverunreinigungen (Organische Spurenstoffe)

Die Methode zu den Mikroverunreinigungen besteht aus 2 Dokumente (beide in Vorbereitung). In der GSchV sind nicht alle Stoffe geregelt und die Toxizität der Mischungen verschiedener Stoffe wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Parallel zur Erarbeitung der Vollzugshilfe wird daher eine VSA-Richtlinie zur Beurteilung der Ökotoxizität von organischen Spurenstoffenerarbeitet.

Seit April 2020 sind in der Gewässerschutzverordnung numerische Anforderungen für organische Spurenstoffe verankert. In einer Vollzugshilfe „Chemische Erhebungen organische Spurenstoffe – Überprüfung numerische Anforderungen Anhang 2“ soll eine Anleitung zum Vorgehen bei der Erhebung und Beurteilung der in Anhang 2 numerisch geregelten organischen Spurenstoffe erstellt werden.

Die Erarbeitung des Moduls erfolgt unter Leitung der Plattform Wasserqualität (VSA) und des BAFU in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Experten der kantonalen Gewässerschutzfachstellen, der Eawag und des Oekotoxzentrums.

Die Methode baut auf folgende Berichte auf:
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus kommunalen ARA
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus diffusen Quellen

Aufgenommene Parameter:
Arzneimittelrückstände, Biozide, Pflanzenschutzmittel und weitere organische Spurenstoffe.

Bewertung:
Vergleich von Konzentrationen mit numerischen Anforderungen die jederzeit eingehalten werden müssen sowie den Anforderungen die über einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschritten werden dürfen (andauernde Belastung).
Rechtliche Bewertung Anforderungen erfüllt / Nicht erfüllt.

In den Gewässern kommt eine Vielzahl an organischen Spurenstoffen vor. In der GSchV sind jedoch nur Stoffe geregelt, die verbreitet und wiederholt Überschreitungen zeigen. Die Toxizität der Mischungen verschiedener Stoffe wird in der GSchV ebenfalls nicht berücksichtigt. Parallel zur Erarbeitung der Vollzugshilfe «Beurteilung der numerischen Anforderungen» wird daher eine VSA-Richtlinie zur Beurteilung der Ökotoxizität von organischen Spurenstoffen erarbeitet.

Die Erarbeitung des Moduls erfolgt unter Leitung der Plattform Wasserqualität (VSA) und des BAFU in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Experten der kantonalen Gewässerschutzfachstellen, der Eawag und des Oekotoxzentrums.

Die Methode baut auf folgende Berichte auf:
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus kommunalen ARA
• Beurteilungskonzept für Stoffe aus diffusen Quellen

Aufgenommene Parameter:
Alle organischen Spurenstoffe (Mikroverunreinigungen), für die robuste ökotoxikologische Qualitätskriterien zur Verfügung stehen. Mischungstoxizität für Vertebraten, Invertebraten und Pflanzen.

Bewertung:
Vergleich von Konzentrationen mit chronischen und akuten Qualitätskriterium (CQK).
Bewertung mit einer 5-stufigen Skala.

Dokumente

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